Wir sind das KuK – das Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz in Göttingen.

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Kinder- und Jugendrechte

Insgesamt gibt es 54 Kinder- und Jugendrechte. Einige Rechte betreffen nur den Staat, andere betreffen alle Menschen, die mit Kindern leben oder arbeiten. Auch wenn diese nicht im Grundgesetz stehen, hat Deutschland sich dazu verpflichtet sie einzuhalten. Insgesamt sind die Kinder- und Jugendrechte in drei Gruppen zu unterteilen:

Schutzrechte

Zu den Schutzrechten zählen alle Rechte, die Kinder explizit vor Gewalt schützen sollen. Dazu gehört emotionale, sexuelle und auch körperliche Gewalt. Kinder und Jugendliche können sich nicht allein schützen – sie brauchen Erwachsene, die ihre Rechte achten.

 

Förderungsrechte

Die Förderungsrechte umfassen alles, was die Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. Dazu gehört Gesundheit, Ernährung, Bildung sowie angemessene Lebensbedingungen.

 

 

 

 

Beteiligungsrechte

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation. Das heißt, dass ihre Meinung bei Entscheidungen (die sie betreffen) berücksichtig werden muss. Daher muss der Staat Kindern und Jugendlichen den Zugang zu angemessenen Informationen ermöglichen.

 

 

 

Welche Rechte gibt es konkret?

Recht auf Schutz vor Gewalt
Recht auf Schutz vor Sexueller Gewalt
Recht auf Beteiligung
Recht auf Schlaf und Erholung
Recht auf Spiel und Freizeit
Recht auf Privatsphäre
Recht auf Bildung
Recht auf Gesundheit
Recht auf Gleichheit