Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Anfragen zur § 8a und § 8b Beratung.
Sexualisierte Gewalt oder Partnerschaftsgewalt
Bei akuter Gefahr für Leib und Leben, wenden Sie sich umgehend an das zuständige Jugendamt:
Stadt Göttingen:
0551 400-3737
Landkreis Göttingen:
0551 525-3737
Wer hat Anspruch auf eine Beratung nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG?
Erzieher*innen
Lehrkräfte
Sozialpädagog*innen
Ärzt*innen
Hebammen
Therapeut*innen
Trainer*innen eines Sportvereins
Ehrenamtliche
oder Angehörige weiterer Berufsgruppen nach § 4 KKG und §§ 8a, 8b SGB VIII, die sich um das Wohl eines Kindes oder jungen Menschen sorgen.
Kinderschutzfachkraft? Insoweit erfahrene Fachkraft? Fachberater*in im Kinderschutz?
Eine Kinderschutzfachkraft unterstützt bestimmte Personengruppen bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung und hilft festzulegen, wie weiter zu verfahren ist, um das Kindeswohl zu schützen. Die gesetzlich festgeschriebene Bezeichnung für diese beratende Person in Deutschland ist „Insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII. Die Bezeichnungen „Kinderschutzfachkraft“ und „Fachberatung im Kinderschutz“ werden diesbezüglich synonym verwendet. Um als Kinderschutzfachkraft tätig zu sein, bedarf es einer speziellen Aus- und Weiterbildung.
Wichtig ist, dass Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG haben, wenn Sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Was ist eigentlich die § 8a und § 8b Beratung?
§§ 8a, 8b SGB VIII
Werden [Fachkräften] in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder einer Jugendlichen bekannt, so sollen Sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern. Soweit es erforderlich ist, sollte bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt werden.
Achtung: Das Wohl des Kindes oder der jugendlichen Person darf zu keinem Zeitpunkt durch diese Schritte gefährdet werden!
Die zuständige Kinderschutzfachkraft bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.